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1A Willkür-Urteile zum Antirassismusgesetz :-)

Auflistung von Willkür-Urteilen

Nachfolgend eine Auflistung von Willkür-Urteilen, bei welchen eindeutig kein Verstoss gegen das Antirassismusgesetz vorliegt, und eine kurze Begründung, warum. Hier die Gesamt-Übersicht auf der Schweizer-Hasser Website EKR: http://www.ekr.admin.ch/dienstleistungen/d518.html
Grundsätzlich gilt: Ein Facebook-Konto ist privater Raum, welcher von jedermann freiwillig aufgesucht wird und dessem Inhalt man sich freiwillig aussetzt, Twitter, Web-Seiten usw. auch. Dass die linken Staatsanwaltschaften und linken Gerichte dies nicht so sehen, erstaunt nicht. Wären Schweizer auf dieselbe Art und Weise angegriffen worden, hätte es zu einem Freispruch geführt. Das Antrirassismusgesetz richtet sich also gezielt gegen Schweizer und soll deren rassistische Diskriminierung erleichtern, weil es Schweizer nicht schützt.

Wenn die Verurteilten jeweils vor ihre Sätze noch "Meine Meinung ist..." geschrieben hätten, hätte nur das verdrehteste Gericht etwas machen können, weil es dann eindeutig eine Meinungsäusserung ist, und nicht mehr zu einem Aufruf verstanden werden kann. Es wäre dann der noch grössere Skandal. Das Antirassismusgesetz gehört abgeschafft.



Ein Facebook-Konto ist privater Raum, welcher von jedermann freiwillig aufgesucht wird und dessem Inhalt man sich freiwillig aussetzt, Twitter, Web-Seiten usw. do. Dass die linken Staatsanwaltschaften und linken Gerichte dies nicht so sehen, erstaunt nicht. Wären Schweizer auf dieselbe Art und Weise angegriffen worden, hätte es zu einem Freispruch geführt. Das Antrirassismusgesetz richtet sich also gezielt gegen Schweizer und soll deren rassistische Diskriminierung erleichtern, weil es Schweizer nicht schützt.
Es liegt keine Herabsetzung vor.
http://www.ekr.admin.ch/dienstleistungen/d524/2014-017N.html?p=1

Ein Facebook-Konto ist privater Raum, welcher von jedermann freiwillig aufgesucht wird und dessem Inhalt man sich freiwillig aussetzt, Twitter, Web-Seiten usw. do. Dass die linken Staatsanwaltschaften und linken Gerichte dies nicht so sehen, erstaunt nicht. Wären Schweizer auf dieselbe Art und Weise angegriffen worden, hätte es zu einem Freispruch geführt. Das Antrirassismusgesetz richtet sich also gezielt gegen Schweizer und soll deren rassistische Diskriminierung erleichtern, weil es Schweizer nicht schützt.
Und der Eintrag richtet sich weder gegen eine Rasse, noch Ethnie noch Religion.
http://www.ekr.admin.ch/dienstleistungen/d524/2014-016N.html?p=1

Ein Facebook-Konto ist privater Raum, welcher von jedermann freiwillig aufgesucht wird und dessem Inhalt man sich freiwillig aussetzt, Twitter, Web-Seiten usw. do. Dass die linken Staatsanwaltschaften und linken Gerichte dies nicht so sehen, erstaunt nicht. Wären Schweizer auf dieselbe Art und Weise angegriffen worden, hätte es zu einem Freispruch geführt. Das Antrirassismusgesetz richtet sich also gezielt gegen Schweizer und soll deren rassistische Diskriminierung erleichtern, weil es Schweizer nicht schützt.
Ob Neger eine eigenständige Rasse meint, kann ich nicht beurteilen.
http://www.ekr.admin.ch/dienstleistungen/d524/2014-015N.html?p=1

Ein Facebook-Konto ist privater Raum, welcher von jedermann freiwillig aufgesucht wird und dessem Inhalt man sich freiwillig aussetzt, Twitter, Web-Seiten usw. do. Dass die linken Staatsanwaltschaften und linken Gerichte dies nicht so sehen, erstaunt nicht. Wären Schweizer auf dieselbe Art und Weise angegriffen worden, hätte es zu einem Freispruch geführt. Das Antrirassismusgesetz richtet sich also gezielt gegen Schweizer und soll deren rassistische Diskriminierung erleichtern, weil es Schweizer nicht schützt.
Asylanten sind weder eine Rasse, noch eine Ethnie noch eine Religion.
http://www.ekr.admin.ch/dienstleistungen/d524/2014-014N.html?p=1

Ein E-Mail ist nicht öffentlich, weil es adressiert ist. Wären Schweizer auf dieselbe Art und Weise angegriffen worden, hätte es zu einem Freispruch geführt, oder die Anzeige wäre schon gar nicht aufgenommen worden.
http://www.ekr.admin.ch/dienstleistungen/d524/2014-013N.html?p=1

Ein Facebook-Konto ist privater Raum, welcher von jedermann freiwillig aufgesucht wird und dessem Inhalt man sich freiwillig aussetzt, Twitter, Web-Seiten usw. do. Dass die linken Staatsanwaltschaften und linken Gerichte dies nicht so sehen, erstaunt nicht. Wären Schweizer auf dieselbe Art und Weise angegriffen worden, hätte es zu einem Freispruch geführt. Das Antrirassismusgesetz richtet sich also gezielt gegen Schweizer und soll deren rassistische Diskriminierung erleichtern, weil es Schweizer nicht schützt.
Zudem hat er nicht zu Hass oder Diskriminierung aufgerufen.
http://www.ekr.admin.ch/dienstleistungen/d524/2014-012N.html?p=1

Ein Facebook-Konto ist privater Raum, welcher von jedermann freiwillig aufgesucht wird und dessem Inhalt man sich freiwillig aussetzt, Twitter, Web-Seiten usw. do. Dass die linken Staatsanwaltschaften und linken Gerichte dies nicht so sehen, erstaunt nicht. Wären Schweizer auf dieselbe Art und Weise angegriffen worden, hätte es zu einem Freispruch geführt. Das Antrirassismusgesetz richtet sich also gezielt gegen Schweizer und soll deren rassistische Diskriminierung erleichtern, weil es Schweizer nicht schützt.
Israel ist weder eine Rasse, noch eine Ethnie noch eine Religion.
http://www.ekr.admin.ch/dienstleistungen/d524/2014-009N.html?p=1

usw. usw.

Die Definition von "öffentlich" ist nicht einfach

In der Rechtskunde wurde es uns so gesagt: Öffentlich ist, wenn man sich dem nicht oder nur schwer entziehen kann.

Öffentlich zugänglich bedeutet noch lange nicht, dass es auch öffentlicher Raum ist.

Ein Restaurant ist ein privater Raum, der öffentlich zugänglich ist. Eine Web-Site und ein Facebook-Konto usw. auch. Privater Raum, der von jedermann zugänglich ist, und den jeder freiwillig besucht und nicht gewzungen ist, sich dem dortigen Inhalt auszusetzen.

Eine gemietete Waldhütte für eine Rechtsextremen-Party usw. ist auch privater Raum, da man den Raum gemietet hat, und das Fest sowieso nicht öffentlich zugänglich ist.

Ein Besucher sucht ein Facebook-Konto, eine Web-Site, Twitter usw. bewusst auf, um sich dem dortigen Inhalt auszusetzen, und man kann sich dem dargebotenen Inhalt auch ganz einfach entziehen: Indem man den Ort verlässt.

Zu behaupten, eine Web-Seite sei öffentlicher Raum ist schon heftig abwegig und vollkrasseste Willkür, denn ich bezahle ja noch Miete für den privaten Raum, den Platz auf dem Server. Also bin ich Besitzer dieses Raumes. Dass mein privater Raum, für den ich noch Miete bezahle, und den niemand betreten muss aber kann, von zugekifften linksextremen Richtern als öffentlicher Raum definiert wird, ist heftigste Willkür.

Und wer sagt, dass eine Web-Site mit den linken Schweizerhassern nichtgehnem Inhalt keine Meinungsäusserung bzw. Gesinnungskundgebung ist?